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Trans* und der § 45b PStG
Die Woche beginnt nicht gut für Trans*Menschen, die eine Personenstands- und Namensänderung nach § 45b PStG machen wollen, seit das Urteil des BGH in den Amtsstuben angekommen ist.

Der Kampf um die Geschlechtsidentität (§ 45b PStG)
Trans* und non-binäre Menschen konsultierten ihre Vertrauensärzte bzgl. einer Personenstands- und Namensänderung. Doch das Heimatministerium gab den Standesämtern „Anwendungshinweise“ an die Hand.

Postkarten aus dem ANDERSraum
„Schick mir Geld und Zigaretten, sonst bin ich nicht zu retten.“ Mehr ging nicht auf eine Postkarte, zumindest nicht in jungen Jahren. Später schon. Doch wie ist es heute?

STONEWALL WAS A RIOT – 50 Jahre danach
Was bedeutet heute Stonewall für die LGBTIQ-Community, in einer Zeit, in der selbst im ehemals stockkatholischen Irland der Premierminister schwul und die Ehe für alle erlaubt ist?

