urteil

Trans* und der § 45b PStG
Die Woche beginnt nicht gut für Trans*Menschen, die eine Personenstands- und Namensänderung nach § 45b PStG machen wollen, seit das Urteil des BGH in den Amtsstuben angekommen ist.

Der Kampf um die Geschlechtsidentität (§ 45b PStG)
Trans* und non-binäre Menschen konsultierten ihre Vertrauensärzte bzgl. einer Personenstands- und Namensänderung. Doch das Heimatministerium gab den Standesämtern „Anwendungshinweise“ an die Hand.
